http://www.imi-online.de/download/08aug2011_haid.pdf „Militärische Gewaltausübung wird in der internationalen Praxis regelmäßig mit der Rechtsbehauptung legitimiert, es liege eine Ausnahme vom Gewaltverbot, ein Fall gerechtfertigter Gewalt vor. Darum gehören diese Rechtfertigungsgründe zu den umstrittensten Problemen des Völkerrechts. (…) Die rechtlichen Rechtfertigungsgründe für militärische (…)
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